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  Wichtige Gemeindeinformationen von A bis Z

 
Gemeindeamt Lanzenkirchen
Schulgasse 63
2821 Lanzenkirchen
Tel.: 02627/454 32
Fax: 02627/454 32-30
e-mail: gemeinde@lanzenkirchen.gv.at
homepage: http://www.lanzenkirchen.gv.at

Wichtige aktuelle Informationen findest du auch auf der Seite der 
Gemeinde Lanzenkirchen
im Bereich Bürgerservice

Altpapierentsorgung: Jeder Haushalt hat eine 240 l-Tonne (seit August 2001), die in achtwöchigem Abstand abgeholt wird. Für Wohnbauten gibt es 1.100 l-Container, die in vierwöchigem Abstand entleert werden. Gewerbebetriebe können gegen Antrag und Kostenersatz ebenfalls 1.000 l-Container erwerben, die ebenfalls alle vier Wochen entleert werden.
Abholtermine der Papiertonnen siehe Serviceseite
  Im der Wertstoffsammelstelle beim Lagerhaus wird ebenfalls zu den Öffnungszeiten Papier übernommen.

Aufschließungsabgabe: Vor dem Bau eines Hauses ist (sofern nicht schon vorher bezahlt) eine Aufschließungsabgabe an die Gemeinde zu bezahlen. Diese berechnet sich seit 5. Juli 2001 aus dem Einheitssatz von S 4.128.- (300 €) multipliziert mit der Wurzel aus der Fläche des Bauplatzes. Über Ansuchen ist eine Ratenzahlung (4 Jahresraten) möglich.
   Beispiel: Bauplatz mit 900 m 2. Die Wurzel aus 900 ist genau 30. Die Aufschließungsabgabe beträgt daher 9.000 €.

Autowrackentsorgung: Normalerweise einmal jährlich können die Gemeindebürger alte Autos zur Gratis-Entsorgung  
    anmelden. Für 2003 wird der Anmeldetermin erst bekann gegeben.

Hundekennzeichnung: Seit 2003 gibt es bei der Anmeldung eines Hundes nur mehr einmal eine Hundeabgabemarke (bisher jährlich neue Marke). Die Marke ist bis zur Abmeldung des Hundes gültig. Die neuen Marken werden im Jänner 2003 den Hundebesitzern zugesandt. Bei Verlust kann am Gemeindeamt eine neue Marke angefordert werden
   Ein neu gehaltener Hund ist binnen eines Monats der Gemeinde schriftlich zu melder.
Kostenlose Rechtsberatung: : Jeden 1. Dienstag im Monat im Gemeindeamt von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr durch  
   Rechtsanwalt Mag. Klaus Haberler. Kanzlei: 2620 Neunkirchen, Triester Straße 34, Tel.: 02635/69 555
Müllentsorgung: Der Müll wird getrennt nach Restmüll, Kunststoff (Gelber Sack), Papier und Bioabfall (Biotonne) nach Abfuhrplan abgeholt. Spezialmüll (Sperrmüll, Sondermüll) kann bei den Öffnungszeiten direkt bei der Wertstoffsammelstelle   entsorgt werden.
Sperrmüll: sind Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in die Restmüllbehälter passen.
Es besteht die Möglichkeit, Sperrmüll zur zentralen Wertstoffsammelstelle ins ehemalige Lagerhaus zu bringen.
Die Sammelstelle hat jeden Dienstag von 15.30 bis 17.30 Uhr und von März bis Dezember zusätzlich jeden Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Einmal jährlich wird in Lanzenkirchen zusätzlich dazu eine Sperrmüllabfuhr für private Haushalte durchgeführt. Der Sperrmüll ist am angegebenen Tag bis spätestens 6.30 Uhr vor der Haustür abzustellen.

Das ist alles Sperrmüll:
Möbel, Matratzen, großes Spielzeug, Kohle- und Holzöfen, Ölöfen (gereinigt u. ohne Heizöl), Gartengeräte, Elektrogeräte (wie Staubsauger, E-Herd) , Fahrräder, Koffer, Kisten etc.

Das ist nicht Sperrmüll:
Autowracks und Autoteile, Landmaschinen, Restmüll, Gartenmüll, Kleinmüll (Schuhe, Textilien etc.), Gewerbemüll, Bauschutt, Problemstoffe, Papier, Glas, Baustellenabfälle, Bauabfall (Fenster, Türen, Dachrinnen, Eternit, Heraklith, Fensterglas, Isolierglas, Ri-Gips, Zement, Kalk, etc.) Styropor, Karton, Verpackungsabfälle, Abfälle in Säcken, etc.
Die meisten dieser Stoffe können allerdings bei der zentralen Wertstoffsammelstelle entsorgt werden.

Kühlgeräte (auch mit Entsorgungsplakette), Fernseher, Elektronikschrott und Reifen werden  nicht mitgenommen. Auf die Rücknahmepflicht durch den Fachhändler wird aufmerksam gemacht.
Nicht abgeführt wird in Lanzenkirchen außerdem Industrie- und gewerblicher Müll von Betrieben und
   Geschäftslokalen.

Die wichtigen Gemeindeinformationen wurden von Gemeinderäten des VP-Teams Lanzenkirchen zusammengestellt. 
Lanzenkirchen.at ist nicht die homepage der Marktgemeinde Lanzenkirchen.


Zuletzt geändert am 13. März 2004