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Altpapierentsorgung:
Jeder Haushalt hat eine 240 l-Tonne (seit August 2001), die in
achtwöchigem Abstand abgeholt wird. Für Wohnbauten gibt es 1.100
l-Container, die in vierwöchigem Abstand entleert werden.
Gewerbebetriebe können gegen Antrag und Kostenersatz ebenfalls 1.000
l-Container erwerben, die ebenfalls alle vier Wochen entleert werden. Abholtermine der Papiertonnen siehe Serviceseite ![]() |
Aufschließungsabgabe:
Vor dem Bau eines Hauses ist (sofern nicht schon vorher bezahlt) eine
Aufschließungsabgabe an die Gemeinde zu bezahlen. Diese berechnet sich
seit 5. Juli 2001 aus dem Einheitssatz von S 4.128.- (300 €)
multipliziert mit der Wurzel aus der Fläche des Bauplatzes. Über
Ansuchen ist eine Ratenzahlung (4 Jahresraten) möglich. |
Autowrackentsorgung:
Normalerweise einmal jährlich können die Gemeindebürger alte
Autos zur Gratis-Entsorgung ![]() |
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Hundekennzeichnung:
Seit 2003 gibt es bei der Anmeldung eines Hundes nur mehr einmal eine
Hundeabgabemarke (bisher jährlich neue Marke). Die Marke ist bis zur
Abmeldung des Hundes gültig. Die neuen Marken werden im Jänner 2003
den Hundebesitzern zugesandt. Bei Verlust kann am Gemeindeamt eine neue
Marke angefordert werden![]() |
Kostenlose Rechtsberatung:
: Jeden 1. Dienstag im Monat im Gemeindeamt von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr durch ![]() |
Müllentsorgung:
Der Müll wird getrennt nach Restmüll, Kunststoff (Gelber
Sack), Papier und Bioabfall (Biotonne) nach Abfuhrplan
abgeholt. Spezialmüll (Sperrmüll, Sondermüll) kann bei den
Öffnungszeiten direkt bei der Wertstoffsammelstelle ![]() |
Sperrmüll:
sind Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht
in die Restmüllbehälter passen. Es besteht die Möglichkeit, Sperrmüll zur zentralen Wertstoffsammelstelle ins ehemalige Lagerhaus zu bringen. Die Sammelstelle hat jeden Dienstag von 15.30 bis 17.30 Uhr und von März bis Dezember zusätzlich jeden Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Einmal jährlich wird in Lanzenkirchen zusätzlich dazu eine Sperrmüllabfuhr für private Haushalte durchgeführt. Der Sperrmüll ist am angegebenen Tag bis spätestens 6.30 Uhr vor der Haustür abzustellen. Das ist alles Sperrmüll: Das ist nicht Sperrmüll: Kühlgeräte (auch mit Entsorgungsplakette), Fernseher,
Elektronikschrott und Reifen werden nicht
mitgenommen. Auf die Rücknahmepflicht durch den Fachhändler wird
aufmerksam gemacht. |
Die wichtigen Gemeindeinformationen wurden von Gemeinderäten des
VP-Teams Lanzenkirchen zusammengestellt. |
Zuletzt geändert am 13. März 2004